Ursächlich dafür war ein geöffnetes Ventil an einer Blanketölleitung im nordöstlichen Bereich des Verteilerplatzes (VT) 10 im Nordfeld der Kavernenanlage Etzel.
Durch den Übertritt von Öl vom Verteilerplatz in das benachbarte Fließgewässer (Schiffsbalje) ist es zu erheblichen Umweltverschmutzungen gekommen, die nur durch das besonnene und sofortige Handeln des Anwohners, der den Ölfilm auf dem Fließgewässer entdeckt hatte, sowie die schnelle und professionelle Arbeit aller Einsatzkräfte eingedämmt werden konnten.
„Das Ereignis hat zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung geführt. Und der Umstand, dass Öl auf unserem Gelände ausgetreten ist, hat uns sehr betroffen gemacht. Das tut uns sehr leid.“, erklärte Manfred Wohlers, Geschäftsführer der IVG Caverns. „Die anschließende öffentlich, teilweise sehr heftig geführte Diskussion hat auch unsere Mitarbeiter erheblich belastet.“ Daneben hat IVG Caverns selbst einen großen Reputations- und Vertrauensverlust sowie einen finanziellen Schaden erlitten.
Zum Verlauf der des Schadensereignisses gilt derzeit Folgendes als gesichert:
- Weder am Samstag, dem 16. November 2013, noch am Sonntag, dem 17. November 2013 sind am VT 10 Arbeiten durchgeführt worden. Der Bereich wurde lediglich im Rahmen von regelmäßigen Kontrollgängen zuletzt am 16. November um etwa 17.00 Uhr betreten.
- Gleichzeitig hat nach Aussage der ermittelnden Staatsanwaltschaft eine Untersuchung des TÜV ergeben, dass das Ventil, durch welches das Öl ausgetreten ist, keine technischen Mängel aufweist.
„Wir gehen deswegen davon aus, dass die durch einen Sicherheitszaun geschützte Fläche des VT 10 von einer oder mehreren Personen unberechtigt betreten und das fragliche Ventil von dieser Person oder diesen Personen vorsätzlich geöffnet worden ist“, sagte Manfred Wohlers weiter. „Vor dem Hintergrund der Folgen haben wir größtes Interesse daran, dass der oder die Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden. Deswegen setzen wir die Belohnung aus.“
Das Unternehmen hat daher eine Belohnung von insgesamt 10.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ermittlung oder Ergreifung des oder der Unbekannten führen. Zudem wird in den nächsten Tagen eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Sachdienliche Hinweise nehmen das Polizeikommissariat Wittmund und die Staatsanwaltschaft Aurich sowie jede Polizeidienststelle entgegen.
Die Belohnung ist ausschließlich für Personen aus der Bevölkerung bestimmt, nicht für solche, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Personen, die an der Tat beteiligt waren, sind von einer Zuteilung der Belohnung ausgeschlossen. Bei mehreren zielführenden Hinweisen wird die Belohnung entsprechend des Anteils an der Aufklärung aufgeteilt.
Weitere Informationen zum Schadensverlauf sowie zur Schadensbekämpfung und -sanierung erhalten Interessierte hier auf www.kavernen-informationszentrum-etzel.de unter der Rubrik "Aktuelles".