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Zukunftsprojekt

Kavernenfeld Jever-Berdum

STORAG ETZEL unterstützt die Energiewende

„Aus Unternehmenssicht ist dies ein vorausschauender Schritt über das bestehende Ausbaupotenzial am Standort Etzel hinaus, die Energiewende mit weiteren großvolumigen Kavernenspeichern in der Zukunft zu unterstützen“, so Boris Richter, kaufmännischer Geschäftsführer bei STORAG ETZEL. Deshalb hat die STORAG ETZEL GmbH Ende 2022 einen bergrechtlichen Bewilligungsantrag zur Sicherung der freien Bodenschätze „Kali- und Steinsalze“ für den Salzstock Jever-Berdum, der sich im Bereich der beiden Landkreise Wittmund und Friesland befindet, beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige niedersächsische Bergbehörde eingereicht.

Als Bergbauunternehmen ist STORAG ETZEL regelmäßig gefordert, sich dem Markt für Energie-Speicherlösungen anzupassen und sich für neue Energieträger zu öffnen. Ziel ist perspektivisch die Errichtung eines neuen Kavernenfeldes zur Speicherung von gasförmigen erneuerbaren Energien in Form von grünem Wasserstoff. Der Bewilligungsantrag ist der erste bergrechtliche Schritt auf dem Weg dorthin.

Die Bewilligung gemäß §8 des Bundesberggesetzes (BBergG) ist die Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt detaillierte Standorte durch Bohrungen und Erkundungen zu prüfen.

Aktualisierung am 11.03.2024:

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilte zum 1. April 2024 der STORAG Etzel GmbH mit Sitz in Friedeburg das Bewilligungsfeld Maja zu. (Externer Link zur LBEG-Website)

„Zukunftsprojekt Jever-Berdum“: Inhalte und Themen des Bürgerdialogs am 26.04.2023 in Horumersiel

„Zukunftsprojekt Jever-Berdum“: Inhalte und Themen des Bürgerdialogs am 26.04.2023 in Horumersiel

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Die eigentliche Lage des Salzstockes ist bereits bekannt. Eine Bewilligung ist keine Genehmigung zum Betrieb eines Kavernenfeldes, sondern bezieht sich nur auf das Recht (Berechtsame) zur Aufsuchung und Gewinnung von Salzen. Das Gesetz verlangt außerdem von STORAG ETZEL, im laufenden Antragsverfahren ein Arbeitsprogramm vorzulegen und erste Überlegungen zur Entwicklung eines weiteren Kavernenfeldes mit Anbindung zur Kavernenanlage Etzel zur zukünftigen Speicherung von grünem Wasserstoff beizufügen.

Bergrechtliche Genehmigungsverfahren haben eine lange Vorlaufzeit von mehreren Jahren mit einem langfristigen Planungshorizont. Berücksichtigt man die aktuellen genehmigungs-rechtlichen Rahmenbedingungen und die Entwicklungsdauer für Speicherprojekte, so müssen frühzeitig Entwicklungs- und Investitionsentscheidungen getroffen werden. Ob das Vorhaben am Ende tatsächlich wirtschaftlich ist und realisiert werden wird, hängt jedoch maßgeblich vom zukünftigen Speicherbedarf für erneuerbare Energien in Deutschland ab.

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Deutschland verfügt mit etwa 270 TWh (Terawattstunden) über die größten Speichervolumina für Erdgas in der Europäischen Union. Mit diesen Volumina kann ca. 1/3 des deutschen Gesamtverbrauches gespeichert werden. Das benötigte Erdgas wird in verbrauchsarmen Zeiten ein- und in verbrauchsstarken Zeiten wieder ausgespeichert. Ungefähr 2/3 der Speicher sind künstlich geschaffene Hohlräume, sogenannte Kavernen in Salzstrukturen und 1/3 der Speicher sind Porenspeicher (u.a. ehemalige Erdgasfelder).

Das Ziel, die Energiewende in Deutschland zu ermöglichen und erfolgreich bis 2045 die Energieversorgung CO2-neutral zu gestalten, stellt enorme Anforderungen an die Energiewirtschaft. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung ausreichender Speicherlösungen. Erdgas hat pro Kubikmeter den vierfachen Energiegehalt von Wasserstoff.

Folglich ist zur Einspeicherung derselben Energiemenge auf Basis von Wasserstoff viermal so viel Speichervolumen notwendig wie bei der Speicherung von Erdgas.

Der Wasserstoffverbrauch für Industrie und Haushalte wird für das Jahr 2030 mit ca. 71 TWh abgeschätzt. Zudem wird bereits im Jahr 2030, neben Erdgas, von einem großvolumigen Speicherbedarf von 5 TWh Wasserstoff ausgegangen.

Betrachtet man die jüngst veröffentlichten Langzeitszenarien der Bundesregierung für den zukünftigen Energiebedarf und -verbrauch bis 2045, so wird deutlich, dass Speicher für 42 TWh Wasserstoff fehlen und somit die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Energiewende nur bei einem gleichzeitigen Ausbau weiterer belastbarer Speicherlösungen erfüllt werden kann. Dazu kommt: Aufgrund physikalischer und geogener Gründe wird ein großer Teil der momentan verfügbaren Speicherkapazitäten in Porenspeichern zukünftig für Wasserstoff nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Energiewirtschaft wird sich deshalb für die großvolumige Speicherung folglich zukünftig auf Kavernen konzentrieren müssen. Der Speicherbedarf für 42 TWh Wasserstoff entspricht aufgrund dessen geringeren Energiegehaltes im Vergleich zu Erdgas mindestens dem Bedarf von 168 Kavernen mit der Etzeler Standardgröße von bis zu 800.000 m³ geometrischem Volumen.

Zusätzlich wird während des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft auch noch über Jahre hinweg im Rahmen der Versorgungssicherheit parallel Erdgas in den vorhandenen Kavernen gespeichert werden müssen. Somit stehen diese der Wasserstoffspeicherung zunächst nicht zur Verfügung. Der Bau neuer Kavernen zur Speicherung von grünem Wasserstoff ist also unabdingbar.

Was bedeutet das für STORAG ETZEL?

STORAG ETZEL sieht sich als wirtschaftlicher Partner der Region und als stabile Größe im Bereich der Energieversorgung für Deutschland und Europa. Als Unternehmen sind wir regelmäßig gefordert, uns dem Markt für Speicherlösungen anzupassen und neue Technologien zu entwickeln. Im Jahr 1973 sind in Etzel die ersten Erdölkavernen entwickelt worden und im Nachgang in Betrieb gegangen. Etwa 20 Jahre später haben wir begonnen, Erdgas in Kavernen zu speichern. Zuletzt wurde das Kavernenfeld in den Jahren 2006 bis 2012 erweitert.

Aktuell stehen wir mit der Prüfung der Wasserstoffspeicherung in Kavernen, welche wir mit unserem im Jahr 2022 begonnen und geförderten Leuchtturmprojekt H2CAST Etzel für Niedersachsen untersuchen, vor einer neuen Herausforderung. Nach ersten Erkenntnissen sind wir davon überzeugt, dass das Medium Wasserstoff in Salzkavernen gespeichert werden kann. So wird STORAG ETZEL auch zukünftig mit der Speicherung grünen Wasserstoffs einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung und Versorgungssicherheit für Deutschland und Europa leisten.

Presseartikel

Download 2023-04-14_Anzeiger_fuer_Harlingerland_-_14-04-2023_1_Grosses_Kavernenfeld_in_Jever-Berdum_geplant_.pdf
Download 2023-04-14_Anzeiger_fuer_Harlingerland_-_14-04-2023_1_Grosses_Kavernenfeld_in_Jever-Berdum_geplant_.pdf
Großes Kavernenfeld in Jever-Berdum geplant
470 KB
Anzeiger für Harlingerland, 14-04-2023
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Download 2023-04-19_Anzeiger_fuer_Harlingerland_-_19-04-2023_1_Wie_die_Bevoelkerung_von_Kavernen_profitieren_kann.pdf
Download 2023-04-19_Anzeiger_fuer_Harlingerland_-_19-04-2023_1_Wie_die_Bevoelkerung_von_Kavernen_profitieren_kann.pdf
Wie die Bevölkerung von Kavernen profitieren kann
537 KB
Anzeiger für Harlingerland, 19-04-2023
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Download 2023-04-29_Anzeiger_fuer_Harlingerland_-_29-04-2023_1_Beim_neuen_Kavernenfeld_gelten_zwei_Salzrechte.pdf
Download 2023-04-29_Anzeiger_fuer_Harlingerland_-_29-04-2023_1_Beim_neuen_Kavernenfeld_gelten_zwei_Salzrechte.pdf
Beim neuen Kavernenfeld gelten zwei Salzrechte
1 MB
Anzeiger für Harlingerland, 29-04-2023
Download

Häufig gestellte Fragen

Naturschutz, Lebensqualität und Tourismus

Antwort:
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist Teil des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens und muss vorab erfolgen. Die Planungen können nur unter Einhaltung der gültigen Regelwerke und Gesetze umgesetzt werden.

Antwort:
Während der zeitlich begrenzten Bauphase sind Arbeiten in größerem Umfang erforderlich, die in der freien Landschaft auch gut erkennbar sein werden und auch zu Baulärm und Staubentwicklung führen können.

Antwort:
Im späteren Regelbetrieb werden nur noch sehr kleine obertägige Anlagen zu erkennen sein. Diese lassen sich zusätzlich durch entsprechende Anpflanzungen „kaschieren“.

Antwort:
Im späteren Regelbetrieb sind keine besonderen Lärmemissionen zu erwarten.

Nein, denn die nächtliche Beleuchtung der Anlagen wird weitestgehend begrenzt.

Antwort:
Grundsätzlich gilt, dass bei Eingriffen in die Natur, beispielsweise durch Versiegelung von Bereichen, diese vollumfänglich durch Maßnahmen an anderer Stelle kompensiert werden müssen. Federführend entscheidet das die zuständige Genehmigungsbehörde in Beteiligung mit den Trägern öffentlicher Belange, z.B. der unteren Naturschutzbehörde. Über einen landschaftspflegerischen Begleitplan kann das ausführende Unternehmen auch Vorschläge der Kompensation miteinbringen. Die Ausgleichsflächen sollten sich dabei immer in Nähe der eigentlichen Tätigkeiten befinden. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, die Ausgleichsverpflichtung durch die Beteiligung an sogenannten Ausgleichspools zu erfüllen.

Allgemeines zum Projekt

Antwort:
Die Anzahl (20) und die Lage der Kavernen wurde in Zusammenarbeit mit den Hauptverwaltungsbeamten und Landräten der Kommunen erarbeitet. Wie viele Kavernen an den geplanten Standorten letztendlich entwickelt werden können, hängt jedoch von der Geologie des Salzstockes im Untergrund ab.

Momentan gibt es erste Planungs- und Realisierungsüberlegungen, die aus den Erfahrungen vom Standort Etzel abgeleitet sind. Konkrete technische Planungen liegen aber derzeit ebenso wenig vor wie die daraus folgenden konkreten Planungen für den zeitlichen Ablauf der Erschließung des möglichen Standorts Jever-Berdum.

Antwort:
Die Planungen befinden sich derzeit noch in einem sehr frühen Stadium. Die Ergebnisse der gemeinsamen Erarbeitung des zukünftigen Kavernenfeldes Jever/Berdum wurden am 12.04.2023 den gewählten Vertretern der Landkreise Wittmund und Friesland im Rahmen einer gemeinsamen Ausschusssitzung vorgestellt. Am 26.04.2023 wurde das Zukunftsprojekt der Öffentlichkeit im Rahmen eines Bürgerdialoges in Hornumersiel präsentiert. Beide Termine wurden mit den kommunalen Vertretern vorab abgestimmt.

Antwort:
Nein, es gibt keine besonderen kavernenbezogenen Baulasten.

Antwort:
Grundsätzlich können mehrere Bergbauunternehmen ein und denselben Bodenschatz, eben auch das Salz eines Salzstockes (z.B. Jever-Berdum) bergmännisch gewinnen. Deshalb wurde das perspektivische Kavernenfeld Jever-Berdum um das Bewilligungsfeld Gisela herumgeplant.

Antwort:
STORAG ETZEL ist bekannt, dass der Salzstock Jever-Berdum als Standort für ein atomares Endlager von der BGE geprüft wird. STORAG ETZEL baut allerdings künstliche Hohlräume in Salzformationen, sogenannte Kavernen und möchte grüne Energie in Form von Wasserstoff dort speichern, um einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Auswirkungen des Bergbaus

Antwort:
Grundsätzlich gilt, dass durch bergbaulichen Eingriff im Untergrund Auswirkungen auf die Tagesoberfläche zu erwarten sind. Konkret auf den Kavernenbau bezogen, kommt es zu Ausgleichbewegungen der Gebirgsschichten oberhalb des Salzstockes. Das Ergebnis dieser kontinuierlichen Ausgleichsbewegung kann messtechnisch in Form einer Senkungsmulde nachgewiesen werden.

Antwort:
Senkungen können Einfluss auf das Fließgeschehen der Gewässer haben. Durch Maßnahmen, wie die Anhebung des Freibords (Uferkante) können die Fließwege gesichert und somit ein Hochwasserschutz sichergestellt werden.

Antwort:
Senkungen und daraus resultierende Schieflagen über Kavernenfelder haben kaum Auswirkungen auf Windenergieanlagen. Die Schiefstellungen sind aufgrund der flachen Senkungsmulde über Kavernenfeldern so gering, dass keine Bergschadensgefährdungen beispielsweise für alte Objekte, Kirchen, Häuser und Windenergieanlagen erwartet werden. Im Bergrecht gibt es zudem Abstandsregelungen von Windenergieanlagen zu bergbaulichen Anlagenteilen.

Antwort:
Das Wassermanagement ist abhängig von den Auswirkungen durch den perspektivischen Kavernenbau in Jever-Berdum. Da noch nicht klar ist, wo konkret Kavernen errichtet werden sollen, können derzeit auch noch keine detaillierten Aussagen über die Maßnahmen getroffen werden. Die Ortschaften Etzel, Horsten und Marx im Umfeld des Kavernenfeldes Etzel befinden sich in ähnlicher topologischer Höhe wie die Region um das perspektivische Kavernenfeld. Daher können bezogen auf die zukünftige Wasserwirtschaft Parallelen gezogen werden.

Antwort:
Das Bergrecht kann von Bergbauunternehmern den Aufbau von Rückstellungen während des Betriebes verlangen, um Ewigkeits- und Rückbaukosten nach Einstellung des Bergbaus zu bezahlen. STORAG ETZEL bildet Rückstellungen für zu erwartende Ewigkeits- und Rückbaukosten für das Kavernenfeld Etzel.

Geologie, Salzstöcke und Kavernen

Antwort:
Die Salzstöcke des Norddeutschen Beckens, zudem auch Jever-Berdum gehört, entstanden aus den Resten eines ursprünglichen Meeres. Dieses trocknete vor 250-270 Millionen Jahren (Erdzeitalter Perm) aus und das Salz blieb übrig. Durch tektonischen Einfluss wurde das Salz verformt und es entstanden über Millionen Jahre Salzstöcke und Salzkissen. Der Salzstock Jever-Berdum ist demzufolge schon deformiert worden, weil die ursprüngliche Salzformationen flach wie ein Salzband gelagert war.

Antwort:
Kavernen sind künstlich geschaffene Hohlräume in Salzformationen.

Antwort:
Im ersten Schritt wird eine Bohrung in das zukünftige Kavernentiefste – also die tiefste Stelle der zukünftigen Kaverne – niedergebracht. Entscheidend ist die vorhandene Salzgeologie. Deshalb werden während der Bohrphase auch Salzkerne gezogen und geologisch untersucht. Anschließend wird der Hohlraum ausgespült. Durch Rohre wird Süßwasser oder Seewasser eingepumpt und das im Wasser gelöste Salz aus der Kaverne ausgebracht. Durch Herausziehen des Rohres nach „oben“ wird der Hohlraum von unten nach oben ausgesolt. Ziel ist eine Kreiszylinderform.

Ja, die Kaverne ist am Ende der Herstellung mit gesättigter Sole befüllt. Im zukünftigen Wasserstoff-Speicherbetrieb wird beim Einlagern die Sole durch Wasserstoff ersetzt.

Antwort:
Das Salz bewegt sich bruchlos in den Hohlraum hinein. Für die Größenordnung der Konvergenz ist entscheidend, in welcher Teufe (Tiefe) und Geometrie die Salzkaverne im Salzstock errichtet wurde. Aus dem Betrieb der Kavernen in Etzel ist bekannt, dass der Hohlraum einer Kaverne im Mittel bis zu einem Prozent pro Jahr an Volumen durch sogenannte Konvergenz kleiner wird.

Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort

Antwort:

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die konkrete Zahl möglicher neuer oder zusätzlicher Arbeitsplätze getroffen werden. Die geplanten Projekte im Rahmen des "Energy Hub – Port of Wilhelmshaven" werden jedoch zu einem deutlichen Aufbau der Energieinfrastruktur in unserer Region beitragen. Hierfür werden qualifizierte Industriefachkräfte in nennenswerter Zahl benötigt werden. Der Ausbau und die Bereitstellung von weiteren großvolumigen Speicherkapazitäten für Wasserstoff, wird dabei eine der Grundvoraussetzungen für den Erfolg des "Energy Hub – Port of Wilhelmshaven" sein.   

Antwort:

Das von der STORAG ETZEL betriebene Kavernenfeld in Etzel trägt seit Jahrzehnten wesentlich zu den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Friedeburg bei. Gleiches ist auch perspektivisch für das angedachte Kavernenfeld in Jever-Berdum zu erwarten.    

Wasserstoff

Antwort:
Die derzeitigen Berechnungen gehen davon aus, dass im Jahr 2045 ein Speicherbedarf für 74 Terawattstunden Wasserstoff benötigt werden wird. Derzeit gibt es in Deutschland aber lediglich Speicher für 32 Terawattstunden – es fehlen also Speicher für weitere 42 Terawattstunden Energie in Form von Wasserstoff. Um diesen Speicherbedarf bereitstellen zu können, werden bis dahin also neue Gasspeicher errichtet werden müssen.

STORAG stützt seine Abschätzungen für den zukünftigen Wasserstoffspeicherbedarf auf folgende Studien, Untersuchungen und Gutachten:

DENA www.langfristszenarien.de
Frauenhofer Fraunhofer ISI, 05/2021
GuideHouse Guidehouse-Studie, 06/2021
Nationale Wasserstoffrat www.wasserstoffrat.de/veroeffentlichungen/grundlagen-und-informationspapiere
INES u.a. https://erdgasspeicher.de/wp-content/uploads/2022/06/20220617_DBI-Studie_Wasserstoff-speichern-soviel-ist-sicher.pdf ff.
FNB https://fnb-gas.de/wasserstoffnetz/

Antwort:
Wir verweisen gerne auf unsere gemeinsame Projektseite www.H2CAST.com. Die Internetseite zeigt, bezogen auf das Forschungsprojekt H2CAST, mit zahlreichen Partnern aus Niedersachsen verschiedenste Ergebnisse zu Wasserstoff-Fragen auf. Zudem werden dort aktuelle Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben veröffentlicht. 

Salzrechte / Salzabbaugerechtigkeit

Antwort:
Zum einen ist die Lage der Kavernen aufgrund der unsicheren Geologie im Untergrund noch nicht bekannt. Zum anderen sind die Inhaber der Salzabbaugerechtigkeiten nicht vollumfänglich recherchiert. Deshalb hat STORAG mit dem Bürgerdialog gesamtheitlich alle betroffenen Bürger der Region informiert.

Sobald konkretere Informationen zu den potenziellen Standorten der zukünftigen Kavernen vorliegen, werden wir die Anrainer und Eigentümer direkt ansprechen.

Antwort:
Im Landkreis Wittmund müssen die Salzrechte privat vom Eigentümer der Salzabbaugerechtigkeit erworben werden, um Kavernen an dem jeweiligen Standort zu entwickeln.

Antwort:
Das Recht auf den Abbau von Salz bezieht sich auf das Grundstück der Salzabbaugerechtigkeit, nicht auf die Menge. Im Allgemeinen wurde die Salzabbaugerechtigkeit in sogenannte Salzgrundbücher abgeschrieben.

Antwort:
Wir schließen einen Vorvertrag (im Prinzip ein Verkaufsangebot des Eigentümers), mit welchem der Eigentümer der Salzabbaugerechtigkeiten uns für 10 bis 20 Jahre erlaubt, bei Bedarf die Salzabbaugerechtigkeit zum vereinbarten Preis zu kaufen. Hierfür zahlen wir dem Eigentümer direkt 10% des vereinbarten Gesamtpreises.
Wenn wir das Salz kaufen, beurkunden wir beim Notar eine „Annahmeerklärung“, mit welcher wir das Angebot zum Verkauf annehmen. Dann bezahlen wir die ausstehenden 90% des vereinbarten Kaufpreises und die Salzabbaugerechtigkeit wird in unser Grundbuch übertragen.
Wenn wir die Frist verstreichen lassen, kann der Salz-Eigentümer die 10% behalten. Nach dem Auslaufen der Frist verfällt das Angebot, oder es wird verlängert.

Die Thematik ist im folgenden Artikel ausführlich behandelt worden.